Anwalt für Sozialrecht in Schwentinental
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Schwentinental.Maike Masuch
Zum See 2, 24223 Schwentinentalin 1.4 km Entfernung
Norbert Scholtis
Mergenthaler Straße 12, 24223 Schwentinentalin 1.4 km Entfernung
Heye Dähling
Haselbusch 8, 24146 Kielin 2.8 km Entfernung
Sandra Mielczarek
Haselbusch 8, 24146 Kielin 2.8 km Entfernung
Malte Ohl
Blomeweg 9, 24232 Schönkirchenin 4.5 km Entfernung
Uta Maria Raabe
Bürgermeister-Schade-Straße 18, 24232 Schönkirchenin 4.5 km Entfernung
Jörn Stoß
Kätnersredder 129, 24232 Schönkirchenin 4.5 km Entfernung
Ariane Witt
Fachanwalt für ArbeitsrechtWehdenweg 1, 24148 Kiel
in 5.9 km Entfernung
Andrea Bartholl
Kronsburger Straße 2, 24145 Kielin 6.2 km Entfernung
Steffen Dahlenburg
Segeberger Landstraße 81, 24145 Kielin 6.2 km Entfernung
Stefan Minninger
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtRadewisch 203, 24145 Kiel
in 6.2 km Entfernung
Gabriele Piwonski
Kronsburger Straße 2, 24145 Kielin 6.2 km Entfernung
Wulf Varchmin
Segeberger Landstraße 81, 24145 Kielin 6.2 km Entfernung
Atilla Aykac
Fachanwalt für Strafrecht|204Elisabethstraße 32-34, 24143 Kiel
in 6.4 km Entfernung
Michael Blass
Bielenbergstraße 28, 24143 Kielin 6.4 km Entfernung
Johanna Dammers
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bielenbergstraße 28, 24143 Kiel
in 6.4 km Entfernung
Peter Meyer-Grage
Fachanwalt für FamilienrechtElisabethstraße 59, 24143 Kiel
in 6.4 km Entfernung
Neriman Yilmaz
Fachanwalt für FamilienrechtElisabethstraße 32-34, 24143 Kiel
in 6.4 km Entfernung
Tomke Becker
Hoheneichen 18, 24211 Rastorfin 6.6 km Entfernung
Hubert Broux
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Markt 16, 24211 Preetz
in 6.6 km Entfernung
Thomas Clausen
Hufenweg 1 a, 24211 Preetzin 6.6 km Entfernung
Stefan Kruber
Ivensring 19, 24149 Kielin 6.8 km Entfernung
Gernot Starke
Ivensring 19, 24149 Kielin 6.8 km Entfernung
Inga Struve
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Ivensring 19, 24149 Kiel
in 6.8 km Entfernung
Frank Andresen
Fachanwalt für Erbrecht|3456Stiftstraße 13, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Jörn Bargob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lorentzendamm 20, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Sabine Beeck
Bollhörnkai 1, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Detlev Behrens
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|6538Lorentzendamm 36, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Jan Philipp Bergmann
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Holtenauer Straße 3, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Volker Berthold
Fachanwalt für Strafrecht|6538Legienstraße 16, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Magnus Buchwaldt
Bollhörnkai 1, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Dierk Böckenholt
Hopfenstraße 65, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Felix Courten
Wall 34-38, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Stephan Felsmann
Fachanwalt für Sozialrecht|6538Körnerstraße 2, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Sebastian Fischer
Fachanwalt für VerkehrsrechtLegienstraße 38, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Ingo Gasser
Holstenstraße 43, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Tilman Giesen
Fachanwalt für VerwaltungsrechtLorentzendamm 36, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Peter Greve
Fachanwalt für MedizinrechtSophienblatt 11, 24103 Kiel
in 8.3 km Entfernung
Michael Gubitz
Dänische Straße 15, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Klaus B. Hamann
Küterstraße 14-18, 24103 Kielin 8.3 km Entfernung
Sozialrecht im Überblick
Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Während sich das SGB I mit dem allgemeinen Teil widmet befasst sich das SGB II mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Natürlich findet man auch das Rentenrecht als Sozialversicherung der “gesetzlichen Rentenversicherung” im SGB. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Im Sozialgesetzbuch 9 wird das Behindertenrecht als weiterer Teil des Sozialrechts festgehalten. Ein Feststellungsverfahren ermittelt den Grad der Behinderung (GdB). Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. So bleibt man auch über neue Regelungen informiert. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Bisher unterhaltspflichtige Kinder könnten nach den Neuregelungen von dieser Pflicht befreit worden sein. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Näheres zur Sozialhilfe Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Wem hilft das Sozialhilferecht?
Krankenschwester spricht mit alter Dame Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?
älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Und ist damit erfasst im SGB II. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
Ärztin spricht mit Patientin auf der Intensivstation Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe
Portrait einer glücklichen älteren Frau Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Kinderhände halten ein Herz Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. In wenigen Ausnahmefällen wird Deutschen auch im Ausland Sozialhilfe bewilligt. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
lachende Personen sitzen im Rollstuhl Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
abstraktes Bild eines Krankhauszimmers Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Auch eine Kranken- und Pflegeversicherung kann als Sozialhilfeleistung übernommen werden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Mann und Frau im Krankenhaus Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Das BSHG war auch für Kapitel Sieben im Wesentlichen die Vorgabe. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
traurige alte Frau Der Verlust des Wohnraums, oder der Arbeitsstelle, zieht sehr oft auch soziale Schwierigkeiten nach sich. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Sie kann nur gewährt werden, wenn die Leistung nicht durch andere Träger, wie die Krankenkasse erbracht wird.Wenn guter Rat teuer ist
Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? Arzt berät alte Dame in der Geriatrie Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Diese Hilfe deckt dann die anfallenden Kosten ab, auch die Gerichtskosten. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.