Den Rechtsanwalt für Sozialrecht in Waldbröl bei Anwaltssuche finden
Rechtsanwälte aus Waldbröl & Umgebung mit Fachgebiet Sozialrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Schneider & Schneider Rechtsanwälte - Fachanwälte
Fachanwalt für Sozialrecht · Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Kesselgasse 5, 53111 Bonn
Kesselgasse 5, 53111 Bonn
Überblick über das Sozialrecht
Durch das Sozialrecht werden die Ansprüche in Not geratener Bürger an den Staat geregelt, um eine Grundversorgung, die der Würde des Menschen entspricht, zu gewährleisten. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Unter anderem befasst es sich mit sozialer Vorsorge indem es seine Bürger dazu anhält regelmäßige Beiträge in gesetzliche Versicherungen wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Künstlersozialversicherung und auch eine Landwirtschaftliche Sozialversicherung einzuzahlen um sie damit in Notfall auffangen zu können. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Die Arbeitslosenversicherung und Leistungen für Maßnahmen zur Arbeitsförderung findet man im SGB III. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Wem soll das Sozialhilferecht helfen?
Ärztin kümmert sich um Rollstuhlfahrer Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Sozialhilfe soll mit gezielten Maßnahmen dafür sorgen ein in die Gesellschaft integriertes Leben führen zu können. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
deprimierte Junge Frau mit Alkohol Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Obendrein gibt es Steuern oder Pflichtbeiträge die entrichtet werden müssen und deshalb nicht in die Sozialhilfeleistungsberechnung einfließen dürfen. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo ist der Antrag auf Sozialhilfe zu stellen?
Arzt gibt ein Herz an eine ältere Person Sozialhilfe muss im örtlichen Rathaus oder dem Bürgeramt beantragt werden. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
leeres Krankenhausbett Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Kinderhände halten ein Herz Es sind Regelsätze festgelegt welche insbesondere den Bedarf für Ernährung, Energie und Kleidung umfassen. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Nur selten wird Sozialhilfe auch für im Ausland lebende Deutsche gewährt. Durch das 2011 verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket wird auch Schulkindern von Sozialhilfeempfängern geholfen. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
lachende Personen sitzen im Rollstuhl Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
abstraktes Bild eines Krankhauszimmers Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Rollstuhlfahrer Die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem BSHG wurden überwiegend unverändert in das SGB XII übernommen. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt für Eingliederungshilfeleistungen ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Die Sozialhilfebezieher sollen so in ihrer Selbstbestimmung unterstützt werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Obdachloser ohne Schuhe Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.Wenn man einen Anwalt braucht.
Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? Krebspatientin wird aufgeklärt Das Beratungshilfegesetz ermöglicht auch Sozialhilfeempfängern den Gang zum Anwalt. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.