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Ebay-Betrug: Einkaufen im Internet kann riskant sein

Letzte Aktualisierung am 2015-12-01 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Wovor sollten Sie sich schützen?

Für Internet-Auktionen gelten ein paar einfache Sicherheitsregeln: Benutzen Sie auf jeden Fall sichere Bezahlwege, schauen Sie auf die Bewertungen des Verkäufers (besondere Vorsicht bitte bei aktuellen schlechten Bewertungen!), leisten Sie niemals eine Anzahlung, überweisen Sie nur auf Konten, die auf den Namen des Händlers lauten, sichern Sie sich bei hochwertigen Artikeln durch Käuferschutz ab oder lassen Sie den Artikel per Nachnahme liefern (damit können Sie sicher sein, dass Sie die Ware auch bekommen). Jetzt noch die goldene Spezial-Regel: Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihr Puls schnell schlägt, weil das Angebot extra-günstig ist!

Ebay-Betrug gibt’s auch auf der Käuferseite

Die wildesten Betrugsmaschen der Käufer sind Preismanipulationen (durch vorgetäuschte Angebote oder Scheinkonten), angeblich nicht angekommene Ware oder Warenmanipulationen (Käufer ersteigert ein intaktes Gerät, bemängelt es nach einer Weile als defekt, bekommt sein Geld wieder und schickt ein anderes, tatsächlich defektes Gerät an den Verkäufer zurück). Vorsicht ist also auch geboten, wenn Sie im Internet als Verkäufer auftreten.

Was tun, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?

Heute bemühen sich die meisten Internet-Shops ständig und mit viel Aufwand um mehr Sicherheit. Doch Internet-Betrüger sind nicht zimperlich bei der Wahl ihrer Mittel. Sie sind außerdem auch extrem kreativ bei deren Anwendung und sie sind den Fahndern oft einen Schritt voraus. Wenn Sie von einem Betrüger erwischt worden sind (der z.B. die von Ihnen gekaufte Ware nicht liefert), informieren Sie auch den Shop-/ Plattform-Betreiber. Der Betreiber leitet in der Regel weitere Schritte ein. Er kennt die Identität des Verkäufers (wenn sie echt ist) und kann sie Ihnen mitteilen, wenn Sie weitere rechtliche Schritte einleiten wollen. Er hat außerdem ein hohes eigenes Interesse, Betrüger aufzuspüren und von seinem Portal fernzuhalten.

Übliche Rechtsmittel

Juristisch gesehen kommt durch den Kauf im Internet ein normaler, wirksamer Kaufvertrag zustande (die Versteigerung bei eBay gilt als Internet-Kauf, nicht als Auktion). Damit steht Ihnen an Rechtsmitteln das bei einem Internet-Kauf übliche Arsenal zur Verfügung, wenn Sie die Ware nicht erhalten haben: Schriftliche Aufforderung, die Ware zuzuschicken (mit Frist!) oder den Kaufpreis zurück zu erstatten. Hier können Sie auch schon mit einer Anzeige drohen. Wenn innerhalb der gesetzten Frist nichts passiert, machen Sie Ihre Drohung wahr: Erstatten Sie Anzeige. In weiteren Eskalationsstufen steht Ihnen der gerichtliche Mahnbescheid oder die Vollstreckung zu. Doch so weit muss es nicht unbedingt kommen. Wir empfehlen, bereits vorher einen Anwalt einzuschalten. Ein Anwaltsschreiben mit offiziellem Briefkopf bringt oft und schnell Bewegung in solche stockenden Angelegenheiten.

Stichwort Widerrufsrecht

Wichtig zu erwähnen: Bei einem regulären Internet-Kauf haben Sie als Käufer immer ein Widerrufsrecht. Bei eBay allerdings nur dann, wenn Sie bei einem professionellen eBay-Händler kaufen. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Käufe zwischen Privatleuten.

Fazit

Seien Sie also vorsichtig bei Käufen im Internet und bei Internet-Auktionsplattformen. Lassen Sie sich zu nichts überreden, setzen Ihren gesunden Menschenverstand ein. Wenn Sie betrogen worden sind, (als Käufer oder Verkäufer) kontaktieren Sie einen Anwalt. Der weiß, wie Sie ihr Geld am besten (zurück)bekommen und unterstützt Sie dabei. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe!
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